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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Weinhotel Freylich Zahn
Schützenstrasse 9
06632 Freyburg (Unstrut)

Inhaberin

Elvira Zahn-General (Einzelunternehmen)
Thüringer Weinstube
Weinbergstrasse 16
99518 Großheringen

I. Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem
    Weinhotel Freylich Zahn, Schützenstrasse 9 06632 Freyburg (Unstrut), ein Hotel der
    Thüringer Weinstube Elvira Zahn-General, Weinbergstraße 16 99518 Großheringen,
    Einzelunternehmen Inhaber Elvira Zahn-General (nachfolgend “Hotel” genannt)
    abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch
    wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Restaurantflächen sowie
    deren Nutzung zu anderen als den üblichen oder vereinbarten Zwecken sind nicht gestattet
    und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

II. Vertragsschluss

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Reservierung des Kunden durch
    das Hotel zu Stande. Im Falle einer Reservierung über die Webseite kommt der
    Beherbergungsvertrag ebenfalls durch die Annahme der Reservierung durch das Hotel
    zustande. Dies gilt entsprechend für hinzu gebuchte Extras.
  2. Der Vertrag über die Anmietung von Restaurantplätzen und die Vereinbarung weiterer
    Dienstleistungen zur Durchführung von Veranstaltungen kommt durch die Rücksendung des
    unterschriebenen Angebotes durch den Kunden innerhalb der auf dem Angebot vermerkten
    Optionsfrist zu Stande. Während dieser Optionsfrist reserviert das Hotel die Restaurantund
    Veranstaltungsplätze für den Kunden.

    Verstreicht die Optionsfrist ohne Annahme durch den Kunden, kommt kein Vertrag
    zustande.

  3. Angebote, die kein Optionsdatum erhalten, sind unverbindlich, einen Anspruch auf
    Reservierung besteht nicht.

  4. Sollte sich bei der Anmietung von Restaurantplätzen im Nachhinein herausstellen, dass
    entweder der Kunde über den wahren Zweck einer Veranstaltung getäuscht hat oder über
    wesentliche Dinge nicht informiert hat und ist ein Festhalten des Hotels am Vertrag
    unzumutbar, insbesondere weil die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
    Öffentlichkeit gefährden werden können, kann das Hotel vom Vertrag über die Anmietung
    von Restaurantplätzen zurücktreten.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Preisanpassung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer und Restaurantplätzen
    bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
    Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale
    Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie z.B.
    Kurtaxe.

    Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder
    Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden
    die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn
    der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

  3. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine Änderung der Leistung, beispielsweise
    Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Anzahl der Teilnehmer einer
    Veranstaltung, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht,
    wird dieses Änderungsverlangen erst Vertragsbestandteil soweit das Hotel dem zustimmt.

  4. Sollte nichts anderes bestimmt sein, sind Rechnungen des Hotels sofort und ohne Abzug
    zahlbar und fällig. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine
    angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
    Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Angebot, auf der Buchungsseite bzw. im
    Vertrag über die Anmietung von Restaurantplätzen festgehalten.

  5. Der Kunde kann nur wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
    einer Forderung des Hotels aufrechnen.

  6. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg
    übermittelt werden kann.

IV. Garantie einer individuellen Zimmerreservierung

  1. Reservierungen mit einer Anreise nach 16:00 Uhr müssen für eine späte Anreise garantiert
    werden. Eine garantierte Reservierung wird bis 12.00 Uhr am Folgetag des Anreisetages
    aufrechterhalten.
  2. Um eine Garantie sicherzustellen bedarf es einer Vorauszahlung, z.B. mittels einer gültigen
    Kreditkarte oder eine schriftliche Garantiebestätigung (Kostenübernahme-Vereinbarung)
    des Unternehmens.
  3. Die Höhe des Betrages richtet sich u.a. nach der Aufenthaltsdauer. Das Deposit / die
    Reservierung wird am Ende des Aufenthaltes entweder mit noch offenen Außenständen des
    Gastes verrechnet oder wieder ausgezahlt. Die Kreditkartenreservierung, wenn sie nicht in
    eine Zahlung umgewandelt wird, erlischt in der Regel nach durchschnittlich 14 Tagen.
    Abhängig von der kartenausstellenden Bank kann dies auch früher oder später erfolgen.

V. Stornierung und Nicht-Anreise

Stornierungen von Individualreservierungen haben entweder online über die Buchungsseite oder
per E-Mail an das Hotel zu erfolgen. Bei Gruppenreservierungen bedarf es immer der Schriftform.
Erfolgt eine Stornierung nicht fristgemäß, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann
zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in
Fällen des Leistungsverzuges des Hotels, einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung oder soweit das Hotel die Leistung auch anderweitig an Dritte erbringen kann.

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches
Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung
trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht
anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der
Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für
Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis
frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

VI. Individuelle Zimmerreservierung (Einzelreservierung)

  1. Stornofristen bei Individuelle Reservierungen
    • bis spätestens 4 Wochen vor Anreisedatum kostenfrei
    • bis 3 Wochen vor Anreisedatum 25%
    • bis 2 Wochen vor Anreisedatum 50%
    • bis 1 Woche vor Anreisedatum 75%
    • bis zum Anreisetag 16:00 Uhr wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 90 % der Rate
    der ersten Übernachtung, gebucht mit oder ohne Frühstück, berechnet.
  2. Im Falle einer Nicht-Anreise wird eine Gebühr in Höhe von 100 % der Rate der ersten
    Übernachtung, gebucht mit oder ohne Frühstück, berechnet. Bei Nicht-Anreise werden
    gegebenenfalls weitere Nächte automatisch am Tag nach der Anreise um 12:00 Uhr
    storniert.
  3. Frühbucherrate: Diese Rate unterliegt besonderen Konditionen: Eine Vorauszahlung von 100
    % der gebuchten Leistungen ist bereits bei Reservierung erforderlich und wird von der
    vorliegenden Kreditkarte abgebucht. Eine kostenfreie Stornierung der Reservierung ist
    nicht möglich. Im Fall einer Stornierung wird die geleistete Vorauszahlung als
    Stornierungsgebühr in vollem Umfang einbehalten. Auch eine Änderung der
    Reservierungsdaten ist nicht möglich.

VII. Veranstaltungsreservierung, Gruppenreservierung

  1. Sofern zwischen dem Kunden und dem Hotel eine Frist zur Stornierung schriftlich
    vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
    Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt,
    wenn er sein Recht zum Rücktritt nicht schriftlich bis zum vereinbarten Termin ausübt.
  2. Für eine Stornierung nach der vertraglich vereinbarten Frist gelten die in VI. 1. aufgeführte
    Stornierungsentgelte. Für die Stornierung einer Gruppenbuchung (ab 10 Zimmern) und für
    Veranstaltungsbuchungen gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten
    Stornierungsentgelte.

VIII. Rücktritt des Hotels

  1. Sieht der Vertrag eine Vorauszahlung vor, wird diese vom Kunden nicht fristgerecht
    geleistet und zahlt der Kunde diese auch innerhalb einer vom Hotel gesetzten
    angemessenen Nachfrist nicht, ist das Hotel nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag
    zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

    Das Hotel behält sich das Recht vor, Kreditkarten zu prüfen und Pre-Authorisierungen
    durchzuführen. Im Fall einer ungültigen Karte wird der Kunde benachrichtigt und hat 48
    Stunden Zeit, eine gültige Kreditkarte nachzureichen. Sollte dies nicht innerhalb dieses
    Zeitraumes geschehen, hat das Hotel das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die
    Reservierung zu stornieren.

  2. Ferner ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, im Falle

    a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
    Erfüllung des Vertragesunmöglich machen,

    b) Zimmer oder Restaurantplätze unter irreführender oder falscher Angabe
    wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel in der Person des Kunden oder der Angabe
    des Zweckes, gebucht werden,

    c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme erhält, dass die
    Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
    Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
    dass dies dem Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,

    d) ein Verstoß gegen den Abschnitt “Geltungsbereich”, I. Absatz 2 vorliegt.

  3. Das Hotel hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in
    Kenntnis zu setzen und in Falle des 2. lit. a) die Gegenleistungen des Vertragspartners zu
    erstatten; In den Fällen dieses Absatzes lit. b) bis d) erfolgt eine Zurückerstattung
    geleisteter Anzahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Schadensersatzansprüche des
    Hotels wegen Pflichtverletzung und/oder vertragswidrigen Gebrauch.

    Bei einem berechtigten Rücktritt besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz
    gegen das Hotel.

IX. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe von Zimmern und Konferenzflächen

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Die reservierten Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung und
    sind am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr freizumachen.
  3. Soweit der Kunde einen Late Check out und/oder Early Check in wünscht, erfolgt dies nach
    Verfügbarkeit und gegen zusätzliche Vergütung nach unserer aktuellen Preisliste; ein
    Anspruch hierauf besteht nicht.
  4. Dem Kunden wird im Rahmen der Reservierung von Restaurantplätzen für die jeweils
    angegebene Personenzahl für den vertraglich vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt,
    es sei denn, der Kunde bucht bestimmte Restaurantplätze oder das gesamte Restaurant
    exklusive. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt,
    die bestätigten Plätze bzw. Räume – unter Berücksichtigung der gegebenenfalls geringeren
    Raummiete – zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

X. Bereitstellung einer Ersatzunterkunft

  1. Das Hotel kann dem Vertragspartner bzw. dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft
    gleicher Qualität zur Verfügung stellen, wenn dies zumutbar ist, besonders, wenn die
    Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
  2. Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Hotels.

XI. Gewährleistung, Haftung

  1. Das Hotel haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
    Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
    fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten (sog. „Kardinalpflicht“, d. h. eine
    solche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
    überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
    vertraut und vertrauen darf) des Hotels beruhen.
  2. Sofern das Hotel leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die
    Ersatzpflicht auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für Geld,
    Wertpapiere, Wertgegenstände etc. stehen keine Zimmersafes und/oder Schließfächer an
    der Rezeption zur Verfügung.
  3. Sollten Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder
    auf unver- zügliche Rüge des Kunden für Abhilfe zu sorgen. Im Übrigen ist der Kunde
    verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines
    außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
    Bestimmungen.
    Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800
    Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht,
    bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
  5. Bei Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und
    Fahrräder und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.
  6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das
    Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die
    Nachsendung derselben.

XII. Änderungen dieser Bedingungen

Das Hotel ist berechtigt gegenüber Kunden die vorliegenden Bedingungen zu ändern, wenn
dies aufgrund von bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Entwicklungen, die nicht im
Einflussbereich des Hotels liegen und das Hotel auch nicht veranlasst hat, erforderlich ist,
um das bei Vertragsschluss zwischen den Vertragsparteien bestehende
Äquivalenzverhältnis wieder herzustellen und wesentliche Regelungsinhalte des Vertrages
(z.B. Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung, Kündigung) hiervon nicht
betroffen sind. Änderungen dieser AGB sind auch dann möglich, wenn Schwierigkeiten bei
der Durchführung des Vertrages auftreten, die durch Lücken in diesen Bedingungen
verursacht werden, z.B. dadurch, dass die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam
erachtet. Die Änderung der Bedingungen wird dem Kunden 4 Wochen vor deren
Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem unternehmerischen Kunden steht in diesem Fall
ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach
Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Hierauf wird der
Kunde im Rahmen der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

XIII. Sonstiges

  1. Haustiere (Hunde, Katzen) sind im gesamten Hotel erlaubt. Andere Tiere bedürfen der
    Genehmigung durch das Hotel
  2. Das Rauchen ist in allen geschlossenen Räumen des Hotels nicht gestattet. Im
    Außenbereich des Hotels befinden sich gekennzeichnete und mit Aschenbechern
    ausgestattete Raucherbereiche. Das Rauchen ist ausschließlich in diesen Raucherbereichen
    gestattet.
  3. Jeder Gast ist verpflichtet, bei Anreise ein Meldeformular auszufüllen, sowie weitere
    Dokumente, soweit dies gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben bzw. angeordnet ist,
    vorzulegen.
  4. Ebenso ist der Gast verpflichtet den Meldeschein zur Kurtaxe der Stadt Freyburg
    auszufüllen.
  5. Bei Anreise ist der uns nicht bekannte Gast (Walk In) verpflichtet, den gesamten
    Rechnungsbetrag im Voraus zu bezahlen. (Ausnahme: das Unternehmen übernimmt die
    Gesamtrechnung des Gastes und bestätigt dies in schriftlicher Form).
  6. Die folgenden Zahlungsmittel werden akzeptiert: Bargeld, EC/Maestro Karte, Visa und
    MasterCard.

XV. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen müssen
    schriftlich erfolgen.
  2. Erfüllungsort und Zahlungsort sind der Sitz des Hotel bzw. des Eigentümers. Soweit der
    Kunde Kaufmann oder Unternehmern gemäß § 14 BGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand
    der Sitz des Hotels bzw Sitz des Eigentümers.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
    Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.
  4. Sämtliche Vertragsverhältnisse unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
    Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des
    internationalen Privatrechts.
  5. Beschwerdeverfahren seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für
    außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit,
    Streitigkeiten zunächst, ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die
    Streitbeilegungsplattform ist unter dem externen Link
    http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. In diesem Zusammenhang sind wir
    gesetzlich verpflichtet, Sie auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet:
    info@freylich-zahn.de
  6. Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag mit dem
    Kunden einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem
    Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können unseren Kunden die Teilnahme an
    einem solchen Verfahren auch nicht anbieten

Großheringen, im Januar 2023

Das Freylich Zahn ist ein Genussadresse
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